Nach einer mindestens dreijährigen Praxiszeit können AbsolventInnen der Studienrichtung "Architektur" die Ziviltechnikerprüfung ablegen, die sie zur selbstständigen Tätigkeit als ArchitektIn berechtigt.
Nach einer mindestens dreijährigen Praxiszeit können AbsolventInnen der Studienrichtung "Architektur" die Ziviltechnikerprüfung ablegen, die sie zur selbstständigen Tätigkeit als ArchitektIn berechtigt.
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