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ZiviltechnikerIn (Architektur)

Nach einer mindestens dreijährigen Praxiszeit können AbsolventInnen der Studienrichtung "Architektur" die Ziviltechnikerprüfung ablegen, die sie zur selbstständigen Tätigkeit als ArchitektIn berechtigt.

ZiviltechnikerIn (Architektur)
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ZiviltechnikerIn (Architektur)

vom 14. März 2011 Dauer: 5m47s Bereiche:
Wissenschaft, Forschung und Entwicklung
Bau, Baunebengewerbe und Holz

Nach einer mindestens dreijährigen Praxiszeit können AbsolventInnen der Studienrichtung "Architektur" die Ziviltechnikerprüfung ablegen, die sie zur selbstständigen Tätigkeit als ArchitektIn berechtigt.

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